Energieausweis - was ist das?

Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel oder wie wenig ein Objekt an Heizwärme pro Jahr verbraucht, dieser Wert ist vergleichbar mit dem Treibstoff-Verbrauch eines Autos auf 100 Kilometer.

Je geringer der Heizwärmebedarf (HWB) eines Objektes ist, desto weniger Kosten fallen an.

Die sparsamsten Objekte weisen einen HWB von unter 10 (kWh/m²*a) auf, das entspricht einem Fahrzeug mit einem Verbrauch von nur 1 Liter auf 100km.

Checkliste für Unterlagen, die zur Erstellung erforderlich sind:

Um eine rasche und möglichst genaue Datenaufnahme zu ermöglichen, sind folgende Unterlagen und Informationen notwendig:

 

  • Plan des Objektes mit Grundriss, Schnittzeichnung, Seitenansicht (z.B.: Einreichplan, Änderungsplan...) 
  • Angabe über das Baujahr, den Standort und den Eigentümer des Objektes.
  • Informationen zu den Bauteilaufbauten (sind meist im Plan oder in der Baubeschreibung ersichtlich)
  • Informationen zu Fenstern und Türen (U-Werte von Rahmen und Glas,  ersichtlich auf Angeboten und Prospekten)
  • Welches Heizsystem ist eingebaut und wie wird die Wärme verteilt (Heizkörper, Fußbodenheizung...)
  • Alter der bestehenden Heizanlage. Soll die Heizanlage erneuert werden, so ist dies anzugeben.
  • Wurde im Vergleich zum Plan etwas nicht oder zusätzlich ausgeführt, ist dies ebenfalls anzugeben.


Beachten Sie, dass das Ergebnis des Energieausweises umso genauer ist,  je detaillierter die Angaben sind!

Wer hat die Befugnis, einen Energieausweis zu erstellen?

Zu dieser Frage sind bereits mehrere Erlässe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ergangen.

Die Wirtschaftskammer informiert: 

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Wirtschaftsrecht Befugnis Ausstellung EA
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Die erste Seite des Energieausweises gibt Auskunft über die Effizienzklasse des Objektes
Die erste Seite des Energieausweises gibt Auskunft über die Effizienzklasse des Objektes